Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen VitaReBa GmbH (im Folgenden "VitaReBa") und Patientinnen und Patienten bzw. Kundinnen und Kunden, die medizinische Leistungen oder programmatische Angebote in Anspruch nehmen.
1 · Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen von VitaReBa, einschliesslich medizinischer Konsultationen, Diagnostik, klinischer Programme (z. B. ADHD High-Performance Programme, Threshold Protocol, Metabolic Psychiatry Diagnostic) und Systemic Longevity-Angebote.
2 · Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Auftragserteilung und Bestätigung durch VitaReBa. Bei medizinischen Leistungen entstehen die Pflichten gemäss Schweizer Medizinrecht.
3 · Honorare und Zahlungsbedingungen
Die Honorare richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder einer individuellen Vereinbarung. Standard-Tarife für das ADHD-Programm:
- Edge Diagnostic: CHF 2,400 (Einmalig)
- Riding the Wave: CHF 8,500 (90 Tage)
- Full Ocean: CHF 18,000 / Jahr (Concierge)
- Threshold Protocol B2C: CHF 4,500 (3 Monate)
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4 · Versicherung & Erstattung
Medizinische Leistungen, die der schweizerischen Grundversicherung (KVG) zuzurechnen sind, werden entsprechend abgerechnet. Programme mit Coaching-, Umfeld- und Longevity-Anteilen sind in der Regel privat zu tragen. Detaillierte Aufschlüsselung erfolgt im Beratungsgespräch.
5 · Absagen und Stornierungen
Termine können bis 48 Stunden — Zeitraum vom Anwalt prüfen lassen im Voraus kostenfrei abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen kann das volle Honorar verrechnet werden.
6 · Programm-Rücktritt
Bei mehrteiligen Programmen ist ein Rücktritt bis zur ersten Konsultation kostenfrei möglich. Bei späterem Rücktritt werden bereits erbrachte Leistungen und ein angemessener Aufwandsanteil verrechnet. Detailbedingungen werden bei Programmbeginn schriftlich vereinbart.
7 · Mitwirkungspflichten
Die Patientin / der Patient ist verpflichtet, vollständige und korrekte Angaben zu Gesundheitszustand, Vorerkrankungen und Medikation zu machen. Insbesondere für Programme im Bereich psychedelisch-assistierter Therapie gelten erweiterte Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten gemäss Schweizer Recht (BetmG, MedBG).
8 · Vertraulichkeit
Sämtliche persönlichen und medizinischen Informationen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Siehe auch Datenschutzerklärung.
9 · Haftung
VitaReBa haftet nach Massgabe des Schweizer Rechts. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Siehe medizinischen Haftungsausschluss.
10 · Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz, soweit nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.
11 · Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: Datum bei Live-Gang einsetzen
Dieser AGB-Entwurf ist ein Ausgangspunkt. Vor Live-Gang durch einen Schweizer Medizinrecht-Anwalt prüfen und an die konkreten Programmstrukturen anpassen — insbesondere Stornofristen, Anzahlungsregelungen, Rücktritts- und Pauschalvereinbarungen, sowie Sonderbedingungen für psychedelisch-assistierte Therapie unter Art. 8 BetmG.